Staplerfahrer müssen nach der DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet und schriftlich beauftragt worden sein, um einen Stapler fahren zu dürfen. Weiterhin ist eine jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorzunehmen.
Als Inhouse-Schulung oder wenn Sie einzelne Personen schulen wollen, bieten wir regelmäßig Kurse in unserem Schulungszentrum an.
Vermittlung von folgenden Schulungsinhalten gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV V1 "Grundsätze der Prävention", DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln":
Vermittlung von folgenden Schulungsinhalten, anhand von Anschauungsgegenständen: